Guidelines und Checklisten

    Microsoft Copilot im Unternehmen – was der Datenschutzbeauftragte vor dem Rollout prüfen muss

    Copilot Chat, Microsoft Copilot und Agenten unter DSGVO, BDSG, BetrVG, KI-Verordnung und NIS2 – mit den Tenant-Einstellungen, die Daten aus der EU führen, und den Nachweisen, die der DSB einfordern sollte.

    Für: Betriebliche Datenschutzbeauftragte im Mittelstand, intern oder extern bestellt, sowie Informationssicherheit, IT-Leitung, Personal, Compliance und Betriebsrat

    Ihr Unternehmen ist ein Zahlungs- oder E-Geld-Institut unter BaFin-Aufsicht? Dann gibt es eine erweiterte Fassung mit DORA, ZAG-MaRisk und § 26 ZAG: Copilot-Datenschutz unter BaFin-Aufsicht: Leitfaden für Datenschutzbeauftragte

    Das steckt im Leitfaden

    • Wo die eigentlichen Datenschutzrisiken liegen: zu weite Berechtigungen, Voreinstellungen zum Verarbeitungsort und Beschäftigtendaten
    • Drei Produkte, drei Prüfschwerpunkte: Copilot Chat, Microsoft Copilot mit Lizenz und Agenten im Vergleich
    • Sechs Tenant-Einstellungen, die Daten aus der EU Data Boundary führen können – einige davon in neuen Tenants standardmäßig aktiv
    • Rechtsgrundlagen für Beschäftigtendaten, Mitbestimmung nach § 87 BetrVG und die Frage, wann eine DSFA nötig ist
    • Protokollierung, Aufbewahrung und Löschung von Copilot-Interaktionen sowie Auskunftsrechte für Copilot-Verläufe
    • KI-Verordnung, KI-MIG und NIS2: Schulungspflichten, Meldefristen von 24 und 72 Stunden und die Stichtage 2026/2027
    • Checkliste in drei Phasen: vor dem Pilot, vor dem breiten Rollout und im laufenden Betrieb

    Der Leitfaden ist bewusst für die Praxis geschrieben: konkrete Schritte, die richtige Reihenfolge und die Stolperfallen, die vor einem Copilot-Rollout typischerweise übersehen werden. Kostenlos, ohne Umwege – nach Eintragen Ihrer E-Mail steht der Download sofort bereit.

    Inhaltsverzeichnis

    PDF · 20 Seiten
    • Wichtiger Hinweis / Haftungsausschluss
    • Checkliste für Datenschutzbeauftragte
    • So lesen Sie die Kapitel
    • Teil A · Verstehen, was im Tenant passiert
    • 1 · Wie Copilot mit Daten umgeht
    • 2 · Drei Produkte und sechs Einstellungen zum Verarbeitungsort
    • Teil B · Datenschutz prüfen
    • 3 · Rollen, Zwecke und Rechtsgrundlagen
    • 4 · Berechtigungen: Copilot macht Oversharing sichtbar
    • 5 · Protokollierung, Aufbewahrung, Löschung
    • 6 · Folgenabschätzung, Transparenz und Betroffenenrechte
    • Teil C · Mitbestimmung, KI-Verordnung, Sicherheit
    • 7 · Betriebsrat und Beschäftigtendaten
    • 8 · KI-Verordnung und KI-MIG: was für Betreiber gilt
    • 9 · NIS2 und Vorfälle: 24 und 72 Stunden
    • 10 · Agenten und Copilot Studio
    • Teil D · Handeln
    • 11 · Stichtage 2026 und 2027
    • 12 · Zuständigkeiten und die Fragen, die Sie stellen sollten
    • Schulung: Copilot sicher im Unternehmen
    • Quellen & Rechtsgrundlagen
    Kostenloser Download

    Copilot-Datenschutz: Leitfaden für Datenschutzbeauftragte

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    Über den Autor

    Porträtfoto Martin Lang

    Martin Lang

    Gründer copilotenschule.de

    Martin Lang ist Gründer der copilotenschule.de, dem im deutschsprachigen Raum führenden Spezialanbieter für Microsoft-Copilot-Anwenderschulungen. Mit einem Team aus Trainern, Coaches und Beratern hat die Copilotenschule unter seiner Leitung bislang über 2.000 Wissensarbeiter, Führungskräfte und IT-Verantwortliche im produktiven Einsatz von Microsoft Copilot ausgebildet. Zu den Kunden zählen REWE, Pernod Ricard, Lekkerland, Marriott Hotels, Med360Grad und die IHK Nord Westfalen. Die Copilotenschule entstand aus Yellow-Boat Consulting heraus, der von Martin Lang gegründeten Beratung für Digitalisierung und agile Transformation in Konzernen und Mittelstand. Der inhaltliche Schwerpunkt seiner heutigen Arbeit liegt auf der strategischen Verankerung, dem sicheren Betrieb und der breitenwirksamen Adoption von Microsoft Copilot in mittelständischen und großen Organisationen der DACH-Region.