Guidelines und Checklisten

    Microsoft 365 Copilot: Datenschutz unter BaFin-Aufsicht – der Leitfaden für Datenschutzbeauftragte

    Was DSGVO, DORA und ZAG verlangen, wenn ein Zahlungsinstitut Copilot, Copilot Chat und Agenten einführt – und welche Einstellungen, Verträge und Nachweise der DSB prüfen sollte.

    Für: Datenschutzbeauftragte in BaFin-beaufsichtigten Zahlungsinstituten (ZAG) sowie IKT-Risikomanagement, Auslagerungsmanagement, Informationssicherheit und Compliance

    Das steckt im Leitfaden

    • Warum Copilot im Zahlungsinstitut zweierlei ist: eine Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO und ein IKT-Asset mit IKT-Dienstleister nach DORA
    • Das Aufsichtsrecht für den DSB sortiert: DORA, ZAG-MaRisk, § 26 ZAG und was nach dem Ende der ZAIT noch gilt
    • Die Einstufungsfrage kritische oder wichtige Funktion – und warum sie auf denselben Use Cases beruhen muss wie die DSFA
    • EU Data Boundary mit ihren Ausnahmen: Web-Suche, Flex Routing, Anthropic-Modelle und die Speicherung in Deutschland
    • Oversharing, Protokollierung, Aufbewahrung und Löschung von Copilot-Interaktionen im regulierten Umfeld
    • Verträge (DPA plus DORA-Klauseln), zwei Meldewege bei Vorfällen, KI-Verordnung und eine eigene Prüfspur für Agenten
    • Checkliste zum Abhaken in zwei Phasen: vor dem Pilot und vor dem breiten Rollout

    Der Leitfaden ist bewusst für die Praxis geschrieben: konkrete Schritte, die richtige Reihenfolge und die Stolperfallen, die vor einem Copilot-Rollout typischerweise übersehen werden. Kostenlos, ohne Umwege – nach Eintragen Ihrer E-Mail steht der Download sofort bereit.

    Inhaltsverzeichnis

    PDF · 27 Seiten
    • Wichtiger Hinweis / Haftungsausschluss
    • Checkliste für Datenschutzbeauftragte
    • Grundlagen: zwei Rechtsrahmen, eine Einführung
    • So lesen Sie die Kapitel
    • Teil A · Aufsichtsrecht verstehen
    • 1 · Wie Copilot mit Daten umgeht
    • 2 · DORA: Copilot ist IKT-Asset und IKT-Dienstleistung
    • 3 · ZAIT aufgehoben, ZAG-MaRisk und § 26 ZAG bleiben
    • 4 · Die Einstufungsfrage: kritische oder wichtige Funktion?
    • 5 · Was die BaFin-Orientierungshilfe zu KI erwartet
    • Teil B · Datenschutz prüfen
    • 6 · Rollen, Zwecke und Rechtsgrundlagen
    • 7 · EU Data Boundary: die Ausnahmen kennen
    • 8 · Oversharing ist im Zahlungsinstitut ein Vertraulichkeitsproblem
    • 9 · Protokollierung, Aufbewahrung, Löschung
    • 10 · Datenschutz-Folgenabschätzung
    • Teil C · Verträge, Vorfälle, KI-Verordnung
    • 11 · Verträge: DPA plus DORA-Klauseln
    • 12 · Vorfälle: zwei Meldewege, zwei Uhren
    • 13 · KI-Verordnung, KI-MIG und Schulungspflicht
    • 14 · Agenten und Copilot Studio: eigene Prüfspur
    • Teil D · Handeln
    • 15 · Änderungen im Blick behalten
    • 16 · Zuständigkeiten und Fragen, die der DSB stellen sollte
    • Schulung: Copilot im regulierten Institut
    • Quellen & Rechtsgrundlagen
    Kostenloser Download

    Copilot-Datenschutz unter BaFin-Aufsicht: Leitfaden für Datenschutzbeauftragte

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    Über den Autor

    Porträtfoto Martin Lang

    Martin Lang

    Gründer copilotenschule.de

    Martin Lang ist Gründer der copilotenschule.de, dem im deutschsprachigen Raum führenden Spezialanbieter für Microsoft-Copilot-Anwenderschulungen. Mit einem Team aus Trainern, Coaches und Beratern hat die Copilotenschule unter seiner Leitung bislang über 2.000 Wissensarbeiter, Führungskräfte und IT-Verantwortliche im produktiven Einsatz von Microsoft Copilot ausgebildet. Zu den Kunden zählen REWE, Pernod Ricard, Lekkerland, Marriott Hotels, Med360Grad und die IHK Nord Westfalen. Die Copilotenschule entstand aus Yellow-Boat Consulting heraus, der von Martin Lang gegründeten Beratung für Digitalisierung und agile Transformation in Konzernen und Mittelstand. Der inhaltliche Schwerpunkt seiner heutigen Arbeit liegt auf der strategischen Verankerung, dem sicheren Betrieb und der breitenwirksamen Adoption von Microsoft Copilot in mittelständischen und großen Organisationen der DACH-Region.