Microsoft Copilot und der Betriebsrat: Was Arbeitnehmervertreter wirklich wissen müssen
Mitbestimmungsrechte kennen, Betriebsvereinbarung gestalten, Rollout aktiv begleiten – ein praxisnaher Leitfaden für Arbeitnehmervertreter.
Schnellantwort
Die Einführung von Microsoft Copilot kann mitbestimmungspflichtig sein – das ist der Ausgangspunkt. Entscheidender ist die Frage, wie der Betriebsrat dieses Recht konkret ausübt. Wer die Technik versteht, kann den Rollout aktiv mitgestalten: klare Regeln für Datenschutz und Nutzung, Schulungsansprüche für alle Beschäftigten, und eine Betriebsvereinbarung, die Copilot als das positioniert, was es ist – ein Werkzeug für die Belegschaft. Dieser Artikel erklärt den rechtlichen Rahmen, klärt häufige Fragen und liefert konkrete Grundlagen für eine Betriebsvereinbarung, der beide Seiten zustimmen können.
Wenn Unternehmen Microsoft 365 Copilot einführen, landet das Thema früher oder später auf dem Tisch des Betriebsrats. Oft mit wenig Vorlauf, manchmal erst nachdem die Lizenzen schon bestellt sind.
Dieser Leitfaden richtet sich an Betriebsräte, die verstehen möchten, wie Copilot technisch funktioniert, was rechtlich gilt (und was nicht), und wie eine Betriebsvereinbarung aussieht, die den Rollout absichert und für alle Seiten tragfähig ist. Dazu gehört auch ein differenzierter Blick auf Fragen, die Betriebsräte häufig stellen – und die präzisere Antworten verdienen, als sie im Umlauf sind.
Betriebsrats-Training zur Copilot-Einführung: Rechtliche Grundlagen, praktische Nutzung und Verhandlungskompetenz – in einem 1-2-tägigen Format, das speziell für Arbeitnehmervertreter entwickelt wurde. Kosten trägt der Arbeitgeber (§37 Abs. 6 BetrVG).
Zum Betriebsrats-Workshop →Drei Fragen, die Betriebsräte stellen – differenziert beantwortet
In der Praxis tauchen bei Betriebsräten immer wieder drei zentrale Fragen auf, bevor Gespräche über eine Betriebsvereinbarung beginnen. Sie sind berechtigt – aber die Antworten sind differenzierter als die Fragen vermuten lassen. Wer sie versteht, verhandelt mit besseren Karten.
Frage 1: Können Vorgesetzte oder Admins meine Prompts lesen?
Im Standard-Betrieb von Microsoft 365 Copilot: Nein. Es gibt kein Admin-Dashboard, das einzelne Prompts von Mitarbeitenden anzeigt. Prompt-Verläufe sind an das jeweilige Nutzerkonto gebunden – vergleichbar mit dem persönlichen Browsing-Verlauf.
Relevant wird das Thema, wenn ein Unternehmen Microsoft Purview als Compliance-Werkzeug einsetzt. Purview ist ein separates Produkt, das bei konkreten Compliance-Verdachtsfällen – etwa einer Datenschutzverletzung oder dem Verdacht auf Weitergabe vertraulicher Informationen – gezielt durchsucht werden kann. Es ist weder standardmäßig aktiv noch zeigt es kontinuierlich alle Inhalte aller Nutzer an. Entscheidend: Auch der Einsatz von Purview kann nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig sein, wenn die konkrete Konfiguration eine Überwachungseignung begründet. Wer als Betriebsrat in der Betriebsvereinbarung festhält, unter welchen Bedingungen Purview eingesetzt werden darf und welche Genehmigungswege dabei gelten, hat diesen Punkt rechtssicher geregelt.
Die klare Botschaft an die Belegschaft: Copilot ist kein Überwachungssystem. Wer das trotzdem befürchtet, kann den Betriebsrat ansprechen – der hat dafür gesorgt, dass es schwarzauf weiß in der Vereinbarung steht.
Frage 2: Wird Copilot eingeführt, um Stellen abzubauen?
Die Angst vor Stellenabbau durch KI ist verständlich. Sie greift aber zu kurz, wenn man konkret schaut, was Copilot in der Praxis auslöst. In Unternehmen, die Copilot mit begleitenden Schulungen einführen, entsteht kein Stellenabbau – es entsteht Kapazität für Aufgaben, für die vorher keine Zeit war.
Was tatsächlich passiert: Beschäftigte, die bisher Stunden für das Formatieren von Berichten, das Zusammenfassen langer E-Mail-Threads oder die Vorbereitung von Meetings gebraucht haben, erledigen diese Aufgaben schneller. Die gewonnene Zeit fließt in inhaltliche Arbeit, Kundengespräche oder Aufgaben, die vorher liegen blieben. Das ist nicht Effizienz auf Kosten von Menschen – das ist Entlastung von Arbeit, die niemand gerne macht.
Noch wichtiger: Copilot eröffnet Beschäftigten Zugänge zu Tätigkeiten, die ihnen bisher verschlossen waren – nicht weil sie die Kompetenz fehlte, sondern weil das technische Handwerkszeug fehlte. Die Sachbearbeiterin, die bisher jemanden aus der Kommunikationsabteilung für jede Präsentation brauchte, erstellt sie jetzt selbst. Der Meister, der Dokumentation hasst, diktiert seine Gedanken und bekommt ein strukturiertes Protokoll. Das ist Selbstwirksamkeit – und die lässt sich nicht wegrationalisieren.
Frage 3: Was passiert mit unseren Unternehmensdaten?
Microsoft 365 Copilot verarbeitet Unternehmensdaten – das ist sein Funktionsprinzip. Es greift auf E-Mails, Dokumente und Kalender zu, um kontextbezogene Antworten zu generieren. Was viele nicht wissen: Diese Daten verlassen die Compliance-Grenzen des eigenen M365-Mandanten nicht. Microsoft hat vertraglich und durch die EU Data Boundary zugesichert, dass Unternehmensdaten innerhalb der EU verarbeitet werden und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet werden.
Was Copilot allerdings sichtbar macht: bestehende Schwachstellen in der Berechtigungsstruktur. Wenn in einem Unternehmen historisch gewachsene, zu offene SharePoint-Berechtigungen existieren – also Mitarbeitende auf Dokumente zugreifen können, für die sie eigentlich keine Berechtigung haben sollten – dann gilt das auch mit Copilot. Copilot öffnet keine neuen Türen, es zeigt nur, welche schon die ganze Zeit offen standen.
Das ist eine Chance: Eine Berechtigungsbereinigung vor dem Rollout ist sinnvoll und sollte der Betriebsrat aktiv einfordern. Wer Betriebsratsdokumente in einem korrekt abgesicherten SharePoint-Bereich ablegt, muss sich keine Gedanken machen – Copilot anderer Nutzer kommt dort nicht heran.
Was Copilot für Beschäftigte konkret verändert
Ein Betriebsrat, der den Rollout aktiv begleitet, sollte die konkreten Chancen für die Belegschaft kennen – nicht um Werbung für Microsoft zu machen, sondern weil er nur dann fundiert darüber verhandeln kann, wie diese Chancen für alle zugänglich gemacht werden.
Qualitätssteigerung statt nur Geschwindigkeit. Copilot hilft beim Formulieren, Strukturieren und Überarbeiten – nicht nur schneller, sondern besser. E-Mails werden klarer, Präsentationen überzeugender, Meeting-Zusammenfassungen vollständiger. Für Beschäftigte bedeutet das: weniger Korrekturrunden, weniger Frustration, bessere Arbeitsergebnisse.
Zugang zu neuen Tätigkeiten. Copilot senkt die Einstiegshürde für Aufgaben, die bisher Spezialkenntnisse erforderten. Komplexe Excel-Auswertungen per natürlicher Sprache, eigene Präsentationen ohne Grafikdesign-Kenntnisse, rechtliche Texte strukturieren ohne Anwaltswissen. Das öffnet berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, die vorher verschlossen waren.
Entlastung von unbeliebter Routinearbeit.Protokolle, Formatierungsarbeiten, das Durchsuchen langer Dokumentenmengen nach einem bestimmten Punkt – das sind Aufgaben, für die niemand Begeisterung mitbringt. Wenn Copilot diese Arbeit übernimmt oder einen brauchbaren Entwurf liefert, bleibt mehr Zeit für Tätigkeiten mit echtem inhaltlichen Wert.
Sprachbarrieren abbauen. Simultaneübersetzungen in Teams-Meetings und die Möglichkeit, E-Mails oder eigene Antworten per Knopfdruck in andere Sprachen zu übertragen, helfen Beschäftigten, die sich in der jeweiligen Fremdsprache bisher schwer getan haben. Was bisher viel Überwindung gekostet hat – aktiv an internationalen Meetings teilzunehmen, selbstständig auf englische Mails zu antworten – wird deutlich zugänglicher. Das ist kein Luxusfeature, sondern ein handfester Beitrag zur Chancengleichheit.
Asynchrones Arbeiten ermöglichen. Wer Transkripte konsequent nutzt, erstellt nebenbei bessere Protokolle – und schafft die Grundlage für asynchrone Arbeitsweisen. Für Beschäftigte, die Care-Arbeit zu Hause leisten und nicht immer live an Meetings teilnehmen können, ist das ein echter Gewinn: vollständige Protokolle statt lückenhafter Notizen, die Möglichkeit, verpasste Besprechungen inhaltlich nachzuvollziehen, ohne auf Kolleginnen und Kollegen angewiesen zu sein.
Inklusion für Hörgeschädigte. Beschäftigte mit eingeschränktem Hörvermögen profitieren unmittelbar von der Möglichkeit, sich Live-Untertitel in der eigenen Sprache direkt im Termin einblenden zu lassen. Das verändert die Qualität der Teilhabe an Meetings grundlegend – nicht im Nachhinein, sondern in Echtzeit.
All diese Möglichkeiten nutzen nur dann allen Beschäftigten, wenn alle geschult werden. Das ist der entscheidende Hebel, den der Betriebsrat durch §97 Abs. 2 BetrVG in der Hand hält: Er kann verlangen, dass Qualifizierung kein Angebot ist, sondern ein verbindlicher Bestandteil des Rollouts.
Kostenloser Copilot vs. Microsoft 365 Copilot: Zwei verschiedene Produkte
In Betriebsratsgremien entsteht gelegentlich Verwirrung darüber, über welchen Copilot gerade gesprochen wird. Microsoft verwendet den Namen für mehrere Produkte mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften.
Der kostenlose Microsoft Copilot ist über Edge-Browser oder bing.com erreichbar und für jeden nutzbar. Er hat keinen Zugriff auf Unternehmensdaten und arbeitet ausschließlich mit allgemein verfügbarem Wissen – vergleichbar mit ChatGPT. Er ist datenschutzrechtlich unproblematischer, aber auch deutlich weniger nützlich für berufliche Aufgaben. Die Mitbestimmungspflicht nach §87 BetrVG greift nur, wenn der Arbeitgeber die Nutzung aktiv vorschreibt.
Der Microsoft 365 Copilot (ca. 26–30 €/Nutzer/Monat zusätzlich zur bestehenden M365-Lizenz, je nach Lizenzmodell) ist tief in Word, Excel, PowerPoint, Outlook und Teams integriert. Er greift auf die eigenen Arbeitsdaten zu und ist damit das Werkzeug, das in Copilot-Rollouts gemeint ist – mit entsprechend höherem Nutzen und vollem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Für den Betriebsrat ist die Unterscheidung wichtig, weil sie die Verhandlungsgrundlage definiert: Geht es um ein allgemeines KI-Tool, das Mitarbeitende ohnehin schon privat nutzen? Oder um ein in die Unternehmensinfrastruktur integriertes System, das Unternehmensdaten verarbeitet? Die Antwort bestimmt, welche Regeln in einer Betriebsvereinbarung sinnvoll sind.
Rechtlicher Rahmen: Was gilt, was nicht
Die Rechtsposition des Betriebsrats bei der Copilot-Einführung ist klar, aber nicht unbegrenzt. Ein genaues Bild schützt vor überzogenen Erwartungen – und vor unnötigen Auseinandersetzungen.
§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist das zentrale Mitbestimmungsrecht: technische Einrichtungen, die objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsdaten zu erfassen, können mitbestimmungspflichtig sein. Ob das auf Copilot zutrifft, hängt von der konkreten Ausgestaltung im jeweiligen Betrieb ab. Da Copilot Nutzungsdaten erzeugen kann, ist eine Überwachungseignung nicht von vornherein ausgeschlossen – weshalb eine frühzeitige Beteiligung des Betriebsrats sinnvoll ist.
Wichtige Einschränkung durch das LAG Hessen (5 TaBV 4/24, 2024): Das Gericht hat klargestellt, dass abstrakte Datenschutzbedenken ohne konkreten Überwachungsbezug kein eigenständiges Mitbestimmungsrecht begründen. Für eine belastbare Rechtsposition braucht es einen nachvollziehbaren Bezug zur Überwachungseignung im konkreten Einsatzszenario. Diese Entscheidung ist für die Verhandlungsstrategie relevant: Starke Argumente sind konkrete Regelungsbedarfe, keine pauschalen Bedenken.
§90 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber zur rechtzeitigen Unterrichtung vor der Einführung neuer technischer Anlagen. Der Betriebsrat sollte deshalb frühzeitig – vor dem Rollout – aktiv eingebunden werden. Je früher die Beteiligung, desto weniger Reibung entsteht auf beiden Seiten.
§80 Abs. 3 BetrVG (Sachverständigenrecht): Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen bei klar mitbestimmungsrelevanten KI-Themen leichter begründbar als zuvor. Eine Darlegung der Erforderlichkeit bleibt grundsätzlich erforderlich, ist bei konkreten IT- und KI-Einführungen aber in der Regel gut argumentierbar. Die konkrete Person und Vergütung sind mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
EU AI Act und Recruiting: Microsoft 365 Copilot als allgemeines Produktivitätswerkzeug ist in der Regel nicht als Hochrisiko-KI eingestuft. Relevant wird der EU AI Act, wenn Copilot-basierte Auswertungen für Entscheidungen im Beschäftigungskontext genutzt werden – Personalauswahl, Beförderung, Leistungsbewertung. Solche Anwendungen können unter Anhang III des EU AI Act fallen und unterliegen ab dem maßgeblichen Anwendungszeitpunkt strengen Dokumentations- und Transparenzpflichten. Die praxisrelevante Unterscheidung: Copilot als Hilfsmittel in der Hand einer informierten Person beim Bewerberscreening ist etwas anderes als ein System, das Bewerber automatisch kategorisiert oder aussortiert, ohne dass eine nachvollziehbare menschliche Entscheidung dahintersteht.
Was in eine zustimmungsfähige Betriebsvereinbarung gehört
Eine gute Betriebsvereinbarung für Copilot ist keine Liste von Verboten – sie ist ein Regelwerk, dem Arbeitgeber und Betriebsrat zustimmen können, weil es den Rollout ermöglicht und gleichzeitig klare Grenzen setzt. Die folgenden Regelungspunkte haben sich als Kern einer praxistauglichen Copilot-BV bewährt:
Geltungsbereich klar definieren
Welche Copilot-Produkte sind erfasst (M365 Copilot, Copilot in Teams, Copilot Studio)? Gilt die BV auch für den kostenlosen Copilot bei dienstlicher Nutzung? Eindeutigkeit verhindert spätere Streitigkeiten.
Zweckbindung und Ausschluss von Leistungskontrolle
Copilot-Nutzungsdaten dürfen nicht für individuelle Leistungs- oder Verhaltensauswertungen verwendet werden. Explizit ausschließen: Ranking-Listen, Nutzungsprofile, Kopplung an Zielvereinbarungen. Aggregierte, anonymisierte Adoptionsdaten auf Unternehmensebene sind davon zu trennen – sie sind unproblematisch.
Compliance-Tools (Purview) separat regeln
Unter welchen Voraussetzungen darf Purview Copilot-Interaktionen erfassen? Welches Genehmigungsverfahren gilt? Das muss in der BV stehen – nicht pauschal verboten, aber klar geregelt.
Teams-Transkripte und Meeting-Aufzeichnungen regeln
Die automatische Transkription von Teams-Meetings gibt es nicht erst seit Copilot, gewinnt aber durch den Assistenten stark an Verbreitung und Attraktivität. Viele Betriebe haben diese Funktion noch nicht geregelt. Die BV sollte klären: Wer darf aufzeichnen oder transkribieren? Wie werden alle Teilnehmenden informiert? Wie lange werden Transkripte gespeichert? Wer hat Zugriff auf sie?
Berechtigungsstruktur bereinigen
Vor dem Rollout prüfen und dokumentieren, dass Zugriffsrechte im M365-Mandanten korrekt gesetzt sind. Besonders: Betriebsrats-Dokumente in einem nur für BR-Mitglieder zugänglichen Bereich ablegen.
Qualifizierungsklausel verankern
Alle Beschäftigten, die Copilot-Zugang erhalten, haben Anspruch auf eine angemessene Schulung. Art, Umfang und Anbieter werden gemeinsam festgelegt (§98 BetrVG). Niemand wird mit dem Werkzeug allein gelassen.
Recruiting klar abgrenzen
Copilot als Unterstützungswerkzeug für geschulte Recruiter: zulässig. Automatisiertes System zur Bewerberklassifizierung ohne menschliche Entscheidung: nicht zulässig. Das muss explizit stehen.
Evaluierungsklausel
Die BV wird nach 6–12 Monaten gemeinsam evaluiert. Neue Copilot-Funktionalitäten (Microsoft aktualisiert regelmäßig) werden zeitnah besprochen. Die Vereinbarung wächst mit der Technik.
Muster-Textbausteine für die Betriebsvereinbarung stehen in der downloadbaren Checkliste am Ende dieses Artikels – direkt verwendbar als Verhandlungsgrundlage.
Copilot im Betriebsrat selbst produktiv einsetzen
Ein Betriebsrat, der Copilot aus eigener Erfahrung kennt, verhandelt auf einer anderen Grundlage als einer, der nur über das Werkzeug gelesen hat. Der praktische Vorteil ist erheblich – nicht nur für die Verhandlungsposition, sondern für die tägliche Betriebsratsarbeit.
Sitzungsprotokolle: Mit Copilot in Teams kann ein Protokoll während der Sitzung automatisch erstellt werden – inklusive Zusammenfassung, Beschlüssen und offenen Punkten. Überprüfen und anpassen ist deutlich schneller als von Grund auf schreiben.
Betriebsvereinbarungen vorbereiten: Copilot kann auf Basis von Stichworten erste Entwürfe erstellen, Formulierungsvorschläge liefern und auf relevante Paragraphen hinweisen. Das ersetzt keinen Fachanwalt für Arbeitsrecht, spart aber erheblichen Rechercheaufwand.
Belegschaft informieren: Aushänge, Info-Schreiben und Stellungnahmen lassen sich mit Copilot schneller und klarer formulieren. Komplexe Gesetzesänderungen in verständlicher Sprache zusammenzufassen – dafür ist Copilot besonders nützlich.
Der optionale zweite Tag unseres Betriebsrats-Formats ist genau diesem praktischen Einstieg gewidmet – damit Betriebsratsmitglieder das Werkzeug nicht nur aus der Theorie kennen, sondern direkt für ihre eigene Arbeit nutzen können.
Copilot Rollout Checkliste für Betriebsräte
Die wichtigsten Schritte für eine erfolgreiche Begleitung der Copilot-Einführung – als kompakte Übersicht und als ausführliches PDF mit Muster-Textbausteinen für die Betriebsvereinbarung:
Arbeitgeber hat Betriebsrat vor dem Rollout beteiligt (§90 BetrVG – rechtzeitige Unterrichtung)
Welche Copilot-Produkte werden eingeführt? (M365 Copilot, Teams, Studio, kostenlos?)
Wird Microsoft Purview eingesetzt? Falls ja: eigene BV-Regelung erforderlich
Berechtigungsstruktur im M365-Mandanten geprüft und ggf. bereinigt
Betriebsrats-Dokumente in geschütztem SharePoint-Bereich abgelegt
Mitbestimmungsrecht §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geprüft – Überwachungseignung im konkreten Einsatz bewertet
Sachverständigen-Bedarf geprüft (§80 Abs. 3 BetrVG) – Erforderlichkeit bei KI-Themen gut begründbar
Schulungsanspruch für BR-Mitglieder nach §37 Abs. 6 BetrVG eingefordert
Qualifizierungsrecht für alle Beschäftigten nach §97 Abs. 2 BetrVG verankert
BV enthält: Zweckbindung, Überwachungsausschluss, Purview-Regelung
BV enthält: Qualifizierungsklausel, Transkript-Regelung und Evaluierungsklausel
Recruiting-Regelung klar: Copilot als Werkzeug für Menschen – kein automatisiertes Screening
EU AI Act geprüft: Hochrisiko-KI nach Anhang III (automatisierte Personalentscheidungen) identifiziert und dokumentiert
Belegschaft über Einführung, Zweck und BV-Regeln informiert
Als PDF herunterladen: Checkliste + rechtliche Grundlagen + Muster-Textbausteine für die Betriebsvereinbarung – alles in einem Dokument, direkt nutzbar als Verhandlungsgrundlage.
Checkliste als PDF herunterladen →Schulung für Betriebsräte: Kompetenz statt Abhängigkeit
Die Copilotenschule bietet ein eigenes Schulungsformat an, das speziell für Betriebsräte und Personalvertretungen entwickelt wurde. Es ist kein umfunktioniertes Standard-Training – es stellt die Perspektive der Arbeitnehmervertretung in den Mittelpunkt. Format: eintägig, mit optionalem zweitem Intensivtag.
Tag 1 – Ganztägig
Vormittags: Recht und Verhandlungskompetenz
- Mitbestimmungsrechte bei KI-Einführung: §87, §80, §90, §97 BetrVG
- Aktueller Rechtsprechungsstand – LAG Hessen 2024 und Konsequenzen für die Verhandlung
- Datenschutz, EU Data Boundary, Berechtigungsstruktur in Microsoft 365
- EU AI Act: Was für den Betriebsrat relevant ist (Hochrisiko-KI nach Anhang III)
- Regelungspunkte für die Betriebsvereinbarung – mit Muster-Textbausteinen
- Copilot im Recruiting: Werkzeug vs. automatisiertes Entscheidungssystem
- Teams-Transkripte und Meeting-Aufzeichnungen: Regelungsbedarf erkennen
Nachmittags: Copilot live erleben – KI-unterstützte Wissensarbeit
- Wie Copilot funktioniert – Demo der wichtigsten Features aus Betriebsrats-Perspektive
- Copilot in Teams: Meeting-Protokolle automatisch erstellen, Beschlüsse und offene Punkte extrahieren
- Copilot in Outlook: Arbeitgeberkorrespondenz überblicken, Antwort-Entwürfe vorfertigen
- Copilot in Word: BV-Entwürfe und Info-Schreiben für die Belegschaft schneller formulieren
- Simultanübersetzung, Live-Untertitel, asynchrone Protokolle – was das für die Belegschaft bedeutet
- KI-Output kritisch bewerten: Halluzinationen erkennen, Qualitätskontrolle (besonders wichtig bei juristischen Themen)
Optionaler Tag 2 – Intensivtraining: Copilot für die eigene Betriebsratsarbeit
Betriebsratsmitglieder arbeiten selbst mit Copilot – wahlweise mit der kostenlosen Version oder einer extra lizenzierten M365-Copilot-Version, je nach Verfügbarkeit.
Mit dem kostenlosen Copilot (ohne Lizenz):
- Prompt Engineering Grundlagen – Anfragen so formulieren, dass Copilot präzise Antworten liefert
- Recherche mit Copilot: Gesetzestexte zusammenfassen, Urteile verstehen, Verhandlungsargumente vorbereiten
- Textarbeit: Aushänge, Einladungen, Informationsschreiben und Stellungnahmen formulieren
- Brainstorming und Perspektivwechsel: Verhandlungsstrategien durchdenken, Pro/Contra zu Arbeitgebervorschlägen strukturieren
- Iteratives Prompting: Ergebnisse verfeinern – vom groben Entwurf zur fertigen Formulierung
- Eigene Prompt-Bibliothek aufbauen: Templates für wiederkehrende BR-Aufgaben entwickeln
Zusätzlich mit Microsoft 365 Copilot (lizenzierte Version):
- Copilot in Teams: Betriebsratssitzungen live protokollieren – Beschlüsse, Aufgaben und offene Punkte automatisch extrahieren
- Copilot in Outlook: Große Mengen BR-Korrespondenz strukturieren, Threads zusammenfassen, Antworten im richtigen Tonfall vorfertigen
- Copilot in Word: BV-Entwürfe erstellen und überarbeiten, Berichte für die Belegschaft schneller fertigstellen
- Cross-App-Workflow: E-Mail-Thread → strukturiertes Word-Dokument → Infoschreiben für alle Beschäftigten
- Sitzungsprotokoll → sofort nutzbare Zusammenfassung mit offenen Punkten und Zuständigkeiten
Die Schulungskosten trägt der Arbeitgeber nach §37 Abs. 6 BetrVG. Nutzen Sie unsere fertige Begründungshilfe, um den Schulungsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen:
Interesse am Betriebsrats-Training? Wir stimmen Format, Inhalte und Tiefe auf Ihr Gremium ab – ob 8 oder 30 Betriebsratsmitglieder, ob erstes Gespräch oder kurz vor der BV-Unterzeichnung.
Workshop-Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor der Copilot-Einführung einbeziehen?
Die Einführung von Microsoft 365 Copilot kann nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig sein, wenn die konkrete Nutzung eine Überwachungseignung begründet – weil das System objektiv geeignet ist, Verhaltens- und Leistungsdaten zu erfassen. Der Betriebsrat sollte deshalb frühzeitig, vor dem Rollout, eingebunden werden. Wichtig: Das LAG Hessen hat 2024 (5 TaBV 4/24) klargestellt, dass abstrakte Datenschutzbedenken ohne konkreten Überwachungsbezug kein eigenständiges Mitbestimmungsrecht begründen. Es braucht also eine auf das konkrete Einsatzszenario bezogene Argumentation. Die Copilotenschule unterstützt Betriebsräte dabei, diese Grundlagen fundiert einzusetzen.
Kann der Arbeitgeber sehen, was ich in Copilot eintippe?
Im Standard-Betrieb von Microsoft 365 Copilot: Nein. Es gibt kein Admin-Dashboard, das einzelne Prompts von Mitarbeitenden anzeigt. Prompt-Verläufe sind an das jeweilige Nutzerkonto gebunden – ähnlich wie der Browser-Verlauf. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber Microsoft Purview als Compliance-Werkzeug einsetzt und gezielt konfiguriert. Purview kann bei einem konkreten Compliance-Verdacht Inhalte durchsuchbar machen – ist aber separat zu lizenzieren und ebenfalls mitbestimmungspflichtig. In einer gut verhandelten Betriebsvereinbarung wird genau dieser Punkt geregelt: welche Tools eingesetzt werden dürfen und wann.
Darf Copilot im Recruiting eingesetzt werden – und wo ist die Grenze?
Hier ist die Unterscheidung entscheidend: Copilot als Werkzeug in der Hand eines geschulten, verantwortungsvollen Recruiters ist grundsätzlich zulässig – etwa um Bewerbungsunterlagen schneller zu sichten oder Gesprächsnotizen zu strukturieren. Was nicht geht: automatisierte Systeme, die Bewerber eigenständig kategorisieren, einordnen oder aussortieren, ohne dass eine informierte Person die Entscheidung trifft. Solche Systeme fallen unter Hochrisiko-KI nach EU AI Act und sind zudem nach §87 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Die klare Regel: Copilot unterstützt Menschen – Menschen entscheiden.
Wann gilt Copilot als Hochrisiko-KI nach dem EU AI Act?
Microsoft 365 Copilot als allgemeines Produktivitätswerkzeug ist in der Regel nicht als Hochrisiko-KI eingestuft. Relevant wird der EU AI Act, wenn Copilot-basierte Systeme für Entscheidungen im Beschäftigungskontext eingesetzt werden – Personalauswahl, Beförderung, Leistungsbewertung. Solche Anwendungen können unter Anhang III des EU AI Act fallen und unterliegen ab dem maßgeblichen Anwendungszeitpunkt strengen Dokumentations- und Transparenzpflichten. Die Betriebsvereinbarung sollte deshalb klarstellen, für welche Zwecke Copilot eingesetzt wird – und für welche nicht.
Wie kommen wir als Betriebsrat an eine Schulung – und wer bezahlt?
Der Arbeitgeber trägt die Kosten. Nach §37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat Anspruch auf Schulungen, die für seine Arbeit erforderlich sind. Bei der Einführung eines KI-Systems wie Microsoft 365 Copilot ist das praktisch immer der Fall. Die Copilotenschule bietet ein eintägiges Format an: Vormittags rechtliche Grundlagen und Verhandlungskompetenz, nachmittags live Copilot-Features erleben und verstehen, wie KI-unterstützte Wissensarbeit funktioniert. Optional buchbar: ein zweiter Tag als Intensivtraining, bei dem Betriebsratsmitglieder Copilot direkt für ihre eigene Arbeit nutzen lernen. Auf Wunsch stellen wir eine Begründungshilfe für den Arbeitgeber zusammen.
Was passiert mit sensiblen Betriebsratsdokumenten, wenn wir Copilot nutzen?
Copilot kann nur auf Dateien zugreifen, auf die der jeweilige Nutzer bereits Zugriff hat. Wenn Betriebsratsdokumente in einem SharePoint-Bereich liegen, der nur für BR-Mitglieder zugänglich ist, bleibt das mit Copilot genauso geschützt. Wichtig: Viele Unternehmen haben historisch gewachsene, zu offene Berechtigungsstrukturen – Copilot macht diese sichtbar. Der Betriebsrat sollte vor dem Rollout auf eine Bereinigung der Zugriffsrechte dringen. Das ist kein Copilot-Problem, sondern eine Chance zur Korrektur.
Darf Copilot zur Leistungskontrolle genutzt werden?
Nein – zumindest nicht, wenn der Betriebsrat das in der Betriebsvereinbarung klar ausschließt. Copilot-Nutzungsdaten (Häufigkeit, Art der Anfragen) könnten theoretisch aggregiert ausgewertet werden. Eine gute BV schließt das ausdrücklich aus: keine individuellen Nutzungsprofile, keine Kopplung an Zielvereinbarungen, keine Ranking-Listen. Aggregierte, anonymisierte Auswertungen auf Unternehmensebene (z.B. Gesamt-Adoptionsrate) sind davon zu unterscheiden und meist unproblematisch.
Brauchen wir eine neue Betriebsvereinbarung oder reicht die bestehende M365-BV?
Das hängt vom Inhalt der bestehenden Vereinbarung ab. Wenn Ihre M365-BV keine KI-gestützten Funktionen und deren spezifisches Datenprofil adressiert, brauchen Sie mindestens eine Ergänzungsvereinbarung. Copilot verändert die Nutzung von Microsoft 365 qualitativ – es geht nicht mehr nur um Office-Anwendungen, sondern um KI-gestützte Analysen und Inhaltsgenerierung. In unseren Betriebsrats-Trainings erarbeiten wir konkret, welche Regelungspunkte in eine Copilot-BV gehören.
Können wir als Betriebsrat einen Sachverständigen hinzuziehen?
Ja – mit einer wichtigen Erleichterung seit 2021: Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat die Begründung der Erforderlichkeit bei klar mitbestimmungsrelevanten KI-Einführungen deutlich vereinfacht. Eine Darlegung bleibt grundsätzlich erforderlich, ist aber bei konkreten IT- und KI-Themen in der Regel gut argumentierbar. Der Betriebsrat muss sich mit dem Arbeitgeber auf die konkrete Person und Vergütung einigen. Das ermöglicht externe technische Expertise ohne unverhältnismäßigen Aufwand bei der Begründungsfrage.
Wie sichern wir, dass die Copilot-Einführung wirklich der Belegschaft nützt?
Konkrete Hebel: Qualifizierungsklausel im §97 Abs. 2 BetrVG-Rahmen verankern (alle Betroffenen werden geschult, nicht nur Early Adopters), Regelung für Teams-Transkripte und Meeting-Aufzeichnungen aufnehmen, Evaluierungsrunde nach 6-12 Monaten vereinbaren. Und: Selbst Copilot-kompetent werden. Ein Betriebsrat, der das Werkzeug kennt, verhandelt auf Augenhöhe und kann die Belegschaft fundiert beraten.
Über den Autor

Martin Lang
Gründer copilotenschule.de
Martin Lang ist Gründer der copilotenschule.de, dem im deutschsprachigen Raum führenden Spezialanbieter für Microsoft-Copilot-Anwenderschulungen. Mit einem Team aus Trainern, Coaches und Beratern hat die Copilotenschule unter seiner Leitung bislang über 2.000 Wissensarbeiter, Führungskräfte und IT-Verantwortliche im produktiven Einsatz von Microsoft Copilot ausgebildet. Zu den Kunden zählen REWE, Pernod Ricard, Lekkerland, Marriott Hotels, Med360Grad und die IHK Nord Westfalen. Die Copilotenschule entstand 2025 aus Yellow-Boat Consulting heraus, der von Martin Lang 2011 gegründeten Beratung für Digitalisierung und agile Transformation in Konzernen und Mittelstand. Der inhaltliche Schwerpunkt seiner heutigen Arbeit liegt auf der strategischen Verankerung, dem sicheren Betrieb und der breitenwirksamen Adoption von Microsoft Copilot in mittelständischen und großen Organisationen der DACH-Region.
Das könnte Sie auch interessieren
Betriebsrat & KI: Workshop zur Copilot-Mitbestimmung
Der Workshop speziell für Betriebsräte und Personalvertretungen: Vormittags erarbeiten Sie rechtliche Grundlagen, Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungs-Textbausteine und…
Microsoft Copilot und Datenschutz: Kann die KI jetzt alles sehen?
Kann Copilot alle Firmendaten sehen? Liest Microsoft mit? Was ist mit der DSGVO? Ehrliche Antworten auf die häufigsten Datenschutz-Fragen rund um Microsoft 365 Copilot.
KI-Schulung für Mitarbeiter ist Pflicht: Was der EU AI Act von Unternehmen verlangt
EU AI Act Artikel 4 verpflichtet Unternehmen seit Februar 2025 zur KI-Schulung aller Mitarbeiter, die mit KI arbeiten. Fristen, Haftungsrisiken und konkrete Umsetzung.
Microsoft Copilot Flex Routing: KI-Verarbeitung außerhalb der EU – was Admins jetzt tun müssen
Copilot Flex Routing ab April 2026: KI-Verarbeitung kann temporär außerhalb der EU stattfinden. Admin-Einstellungen, Compliance-Folgen und wer handeln muss.
Microsoft Copilot & Compliance - Rechtssichere KI-Nutzung
Kompakt-Schulung zur rechtssicheren und datenschutzkonformen Nutzung von Microsoft Copilot im Unternehmen. Sie erhalten praktische Checklisten, Templates und Guidelines für…